Post-Sportverein Bonn 1926 e.V.
Vielfältig Bewegt

Ihr Weg zu uns: Vereinsmitgliedschaft

Für die Teilnahme an den Sportangeboten ist in der Regel eine Vereinsmitgliedschaft notwendig. Diese kommt zu den in der Satzung genannten Bedingungen zustande. Wenn Sie an Kursen teilnehmen möchten, gelten außerdem die Teilnahmebedingungen.

Alle Formulare und Dokumente, welche Sie für die Vereinsaufnahme und Kursteilnahme benötigen, sind im Downloadbereich zusammengestellt. Dort finden Sie auch die Satzungen und Ordnungen.

Als Vereinsmitglied können Sie an vielen Sportangeboten teilnehmen, welche Externen nicht offenstehen. Außerdem können Sie sich aktiv in das Vereinsleben einbringen und sind in den Abteilungsversammlungen stimmberechtigt.

Vereinsmitgliedschaft: Allgemeine Informationen

Eine Vereinsmitgliedschaft kann jederzeit abgeschlossen werden. Sie beginnt immer zu einem Monatsersten und läuft so lange, bis Sie diese kündigen. Als Vereinsmitglied zahlen Sie einen Mitgliedsbeitrag, welcher jährlich, halbjährlich oder quartalsweise fällig wird. Der Zahlungsrhythmus hat keinen Einfluss auf die Höhe des Jahresbeitrags. Sollten Sie allerdings nicht per Lastschrift zahlen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v 2,50 Euro pro Rechnungsstellung - der Bankeinzug ist also günstiger.

Beitragsordnung

In der Beitragsordnung sind die zu zahlenden Beiträge festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag, welcher über alle Abteilungen gleich hoch ist, und einem Abteilungsbeitrag zusammen. Der Abteilungsbeitrag wird von den Abteilungen selbst festgelegt, bei Mitgliedschaften in mehreren Abteilungen können auch mehrere Abteilungsbeiträge fällig werden, der Grundbeitrag wird aber nur einmal erhoben.

Nachweise für Ermäßigungen, zum Beispiel Ausbildungs-/Studienbescheinigungen, müssen eigenständig neu vorgelegt werden. Bei Auslaufen eines Ermäßigungsgrundes wird der Beitrag automatisch angepasst.

Familienmitgliedschaft

Die Familienmitgliedschaft kann eingerichtet werden, sobald mindestens drei Personen, welche entweder in demselben Haushalt leben oder direkt miteinander verwandt sind, im Post-SV Mitglied sind. In diesem Fall wird ein günstigerer Grundbeitrag für die ganze Familie, Abteilungsbeiträge in der Regel aber weiterhin pro Person (entsprechend dem Alter) berechnet.

Kündigung: Fristen und Formen

Wenn Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft beenden möchten, müssen Sie dies schriftlich (Post oder E-Mail) gegenüber der Geschäftsstelle erklären. Bitte richten Sie die Kündigung direkt an die Geschäftsstelle, der Weg über ÜbungsleiterInnen oder die Abteilungsleitung wird nicht empfohlen. Der Austritt ist immer nur zum Ende eines Quartals (also Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember) möglich - eine Ausnahme bildet die Tennisabteilung, aus der nur zum Jahresende ausgetreten werden kann, nachdem die Mitgliedschaft mindestens 12 Monate bestanden hat.

Ihre Kündigungserklärung muss zum 15. des Vormonats in der Geschäftsstelle eingegangen sein.